Petitionen

Einhundert Tausend Menschen haben kürzlich die Online-Petition gegen das Gesetz zur Sperrung von Internetseiten unterschrieben. Kritischen Stimmen hat das in der politischen Debatte deutlich mehr Gewicht verliehen. Petitionen können alle Bürgerinnen und Bürger an den Bundestag richten und dies unter bestimmten Umständen auch öffentlich machen. Sie nutzen Petitionen, um sich über Probleme mit Behörden oder ihre Erfahrungen als Verbraucher zu beschweren oder machen Vorschläge für bessere Gesetze. Große öffentliche Unterstützung bekam beispielsweise auch eine Petition der Gewerkschaften zur Situation von Praktikantinnen und Praktikanten. In dieser Debatte schlug die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vor, Praktika als Lernverhältnisse gesetzlich zu verankern.

Jährlich erreichen den Bundestag über 17 000 Petitionen. Das Petitionsrecht soll die Rechte der Bürger stärken und Parlament und Regierung die Möglichkeit geben, Behördenfehler zu erkennen. Häufig kann das Parlament erst mit Hilfe einer Petition kontrollieren, ob Gesetze sachgemäß umgesetzt werden. In der Praxis zeigt das Petitionsrecht allerdings Schwachstellen. Petitionen müssen vom Fachausschuss des Parlaments zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht zwingend fachgerecht geprüft werden. Die Beschlüsse des Petitionsausschusses finden zudem bei der Bundesregierung häufig keine Beachtung.

Das derzeitige Petitionsrecht ist zu bürgerfern. Als Instrument der parlamentarischen Kontrolle, mit dem Verwaltungsfehler und Rechtslücken erkannt und behoben werden, greift das Petitionsrecht insgesamt zu kurz. Es fehlt ein transparentes Verfahren, mit dem jede Petentin und jeder Petent den Umgang mit seiner Petition nachvollziehen und korrigieren kann. Auch fehlt ein klarer Anspruch darauf, dass eine Petition sachlich und rechtlich fachgerecht geprüft wird. Nach derzeitiger Rechtslage kann das Parlament keine behördlichen Verfahren unterbrechen oder aussetzen. Auch nicht, wenn es mehrheitlich anerkennt, dass einem Bürger oder einer Bürgerin eine unzumutbare Belastung entsteht. Zunehmend Probleme bereitet dem Bundestag die Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Das Parlament kann kaum gegen Missstände bei der privatisierten Wasserversorgung, Müllabfuhr oder Krankenhäusern vorgehen. So aber verlieren Menschen in wichtigen Bereichen ihres Lebens faktisch ihr Petitionsrecht.

DIE LINKE schlägt ein eigenes Petitionsgesetz mit einklagbaren Ansprüchen und nachvollziehbaren Abläufen für die Petenten und Petentinnen vor. Dabei soll der Bundestag die Möglichkeit erhalten:

  • Behörden dazu anzuhalten, dass sie sich rechtskonform verhalten, d.h. neue Gesetze auch wirklich umsetzen;
  • behördliche Maßnahmen zu unterbrechen;
  • auch gegenüber privatisierten Unternehmen der Daseinsvorsorge tätig zu werden;
  • dem Petitionsausschuss bessere Informationsrechte gegenüber Ministerien und Behörden zu geben und Mitwirkungspflichten Verfahrensbeteiligten zu stärken;
  • mehr Rede- und Fragerechte von Petenten und Fachabgeordneten einzuführen.

 

Aktuelle Petitionen, die vom Kreisverband Ravensburg unterschrieben wurden:

 

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